Podologische Fußpflege bei Heilmittelverordnung (Rezept)

Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen mit ihrer Krankenkasse abrechnen.

Seit dem 01.07.2002 ist die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft. 
 
Jedoch können nur zugelassene Praxen diese Leistung abrechnen. Um eine Krankenkassenzulassung zu bekommen benötigt man eine Genehmigung, die folgende Kriterien beinhaltet: Der Therapeut muss nach § 1 des Podologengesetzes eine Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Des weiteren muss die Praxis bestimmte Qualitäts- und Strukturmerkmale aufweisen. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sollen in erster Linie der
Qualitätssicherung sowie der strikten Einhaltung der Hygienevorschriften dienen. Diese Voraussetzungen werden von uns erfüllt.

Was muss erfüllt werden, damit Sie als Diabetiker mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können?

-  Sie benötigen eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese    Heilmittelverordnung muss auf dem Rezeptblatt Muster 13 erfolgen.

-  Alle Behandlungen können nur am Fußstadium "Wagner 0" verordnet werden.  
   ("Wagner 0“ = geschlossene Haut,  keine Verletzungen)

-  Ihre Eigenleistung (Zuzahlung) als Patient beträgt 10% des Behandlungspreises – Beispiel siehe unten.

-  Wenn Sie eine Verordnung erhalten, muss die erste Behandlung in meiner Praxis innerhalb von 28 Tagen erfolgen.
   Wenn nicht, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Verordnung mit aktuellem Datum!

-  Die sogenannte Praxisgebühr von 10,00 EUR, die Ihr Arzt seit 2004 erheben muss, heißt in der podologischen 
   Praxis "Verordnungsgebühr" und muss pro Heilmittelverordnung bei mir einmal bezahlt werden. Das bedeutet, wenn 
   Ihnen Ihr Arzt auf einer Verordnung  3 mal podologische Komplexbehandlung verordnet, müssen Sie  10,00 EUR
   Verordnungsgebühr zuzüglich der 10% Eigenanteil pro Behandlung bezahlen.

Beispiel:
      Verordnung über 3x podologische Komplexbehandlung beider Füße.

Ihre Zuzahlung: 
10,00 € Verordnungsgebühr (Rezeptgebühr) zuzüglich 10% der Kosten für drei  podologischen Komplexbehandlung
von z.Zt. (variiert je nach Kasse)  29,70 €  pro Sitzung.

Also: 
      3 x 2,97 € = 8,91 EUR Eigenanteil plus einmal 10,00 € Verordnungsgebühr

Ihre Zuzahlung beträgt also für 3 podologische Komplexbehandlungen z.Z. also:  18,91 EUR

Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen Sie in meiner Praxis Ihren Befreiungsausweis vorlegen!
Die gesamte Behandlung ist dann für Sie kostenlos.

Lassen Sie sich sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgeverordnung 3 podologische Komplexbehandlungen verordnen,
damit Ihr Arzt sich zwischenzeitlich von dem Zustand Ihrer Füße überzeugen kann.

 

 

Was sind Diabetikerfüße (diabetische Fußsyndrom DFS)?

Was ist das diabetische Fußsyndrom (DFS)?

Definition des diabetischen Fußsysndroms

           

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) entsteht durch eine Kombination von mehreren Symptomen, die sich in Folge eines Diabetes mellitus entwickeln können.
Oft wird das diabetische Fußsyndrom als Diabetikerfuß bzw. Diabetikerfüße bezeichnet.
 

Ursachen des diabetischen Fußsysndroms (DFS)

         

2 verschiedene Ursachen liegen der Entstehung des diabetischen Fußsyndroms (DFS) zu Grunde.

                     

  1. Beim neuropathischen Fuß sind die peripheren Nerven aufgrund jahrelang erhöhter Blutzuckerspiegel geschädigt. Das durch Bänder und Muskeln aufgerichtete Fußgewölbe sackt zusammen, da der Spannungszustand der Fußmuskulatur durch die jahrelange Schädigung der Nerven nicht aufrecht erhalten werden kann.
           
  • Bei ca. 70 Prozent aller Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) / Diabetikerfüßen liegen neuropathische Symptome vor.
  • Die Haut trocknet aus und wird verwundbar.
  • Es entstehen infizierbare und schwer heilbare Fußgeschwüre.
  • Bei den betroffenen Diabetikern mit diabetischem Fußsysndrom treten Taubheitsgefühle und schmerzlose Druckstellen an den Fußsohlen oder Zehen auf.

  1. Beim ischämischen Fuß können infolge arterieller Durchblutungsstörungen, ganze Gewebebereiche absterben. Ca. 20 bis 30 Prozent aller Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) / Diabetikerfuß leiden unter einem ischämischen Fuß.

    Die Unterscheidung in nervlich bedingte (neuropathische) und durchblutungsbedingte (angiopathische) Schäden der Füße ist sehr wichtig. Für neuropathische Beschwerden werden andere Behandlungen empfohlen, als bei angiopatischen Schäden.

    Das Risiko einer Fußgangrän ist beim Diabetiker ca. 20 bis 50 mal höher als beim Nichtdiabetiker. Die Fußgangrän ist eine ischämische Nekrose mit Autolyse des Gewebes und Verfärbung durch Hämoglobinabbau.

            

Ca 15% aller Diabetiker sind jährlich wegen Fußkomplikationen in ärztlicher Behandlung.  

         

Hauptursachen für die Entstehung des diabetischen Fußsyndroms sind in mehr als 40% der Fälle die Schädigung der Nerven (Neuropathie) und in ca. 20% die Schädigung der Blutgefäße (Angiopathie).

                 

 

                 

Kombinationen aus neuroapathischen und angiopathischen Schädigungen häufen sich.  

         

  • Über 30% der Fälle von diabetischen Fußsysndrom (DFS) sind durch neuropathische Schäden bedingt.
  • Ca.25% durch angiopathische Schäden.
  • In über 40% der Fälle konnten sogar beide Faktoren nachgewiesen werden.
  • Bei 50% der Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) liegt zusätzlich eine koronare Herzerkrankung (KHK) und eine diabetische Nierenerkrankung (Nephropathie) vor.
  • Bei ca 25% der Fälle konnten deutliche krankhafte (pathologische) Veränderungen an den Blutgefäßen des Gehirns festgestellt werden.
    Wegen des schlechten Zustandes der Blutgefäße und Nerven ist eine Operation in Vollnarkose mit erheblichen Risiken und einer hohen Sterblichkeitsrate behaftet.
  • Bei knapp 5% der Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom besteht Pflegebedürftigkeit nach einer Zehenamputation.
  • 5% Pflegebedürftigkeit besteht nach einer Vorfußamputation.
  • Nach einer Unterschenkelamputation oder einer Oberschenkelamputation sind über 30% pflegebedürftig.
  • Innerhalb von 4 Jahren nach Amputation des ersten Beines ist bei jedem zweiten Diabetiker eine Amputation am zweiten Bein notwendig!

     

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) ist eine der häufigsten Ursachen für nichttraumatische Amputationen.

                                  

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) stellt eine der am meisten gefürchteten Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus dar. Man unterscheidet zwischen der Schädigung der Nerven des Fußes bzw. der Füße, welche zu schmerzlosen Druckgeschwüren führt, und der Schädigung der Blutgefäße an einem Fuß oder sogar an beiden Füßen, welche zu Durchblutungsstörungen in den Füßen führt. In vielen Fällen sind beide Formen miteinander kombiniert.

                     

Die Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms (DFS) kann durch eine intensive Fußpflege und eine optimale Blutzuckereinstellung vermieden werden.

                     

Hier kommt der Podologe ins Spiel.

                     

Der Podologe stellt zwar keine Diagnose zum diabetischen Fußsyndrom (DFS), aber durch seine Ausbildung und durch seine Erfahrung stellt er die beste Kompetenz nach dem behandelnden Arzt dar. Auch deshalb können Rezepte zur Behandlung von Diabetikerfüßen ausschliesslich von zertifizierten Podologen eingelöst werden.

                     


Die Therapie des diabetischen Fußsyndroms (DFS) gestaltet sich oft sehr schwierig und aufwendig. Je nach Symptomen ... 

       

  • wird das diabetische Fußsyndrom (DFS) mit Antibiotika behandelt,
  • muss das diabetische Fußsyndrom (DFS) operiert werden,
  • wirkt man beim diabetischen Fußsyndrom (DFS) mit durchblutungsfördernden Maßnahmen wie Physiotherapie dagegen,
  • kommen beim diabetischen Fußsyndrom (DFS) Neuroleptika zum Einsatz.
  • erfordert es die Einbeziehung einer Fußambulanz, von Gefäßspezialisten (Angiologen), Orthopäden und weiteren Spezialisten, wie eben dem Podologen.

           

 

                     

In unserer Fußbehandlungspraxis werden Diabetikern die Füße geschult inspiziert, die Fußnägel adäquat gepflegt und auf sachgemäßes Schuhwerk und optimale Einlagen-versorgung geachtet. Hierfür arbeiten wir auch mit erfahrenen Partnern rund um den Fuß.

               

 

Wie und warum entsteht das diabetische Fußsyndrom - Pathogenese?

            

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) hat kein einheitliches Krankheitsbild. Die verschiedenen Symptome sind individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei allen zugrundeliegenden Faktoren ist die Verletzung des Fußes das auslösende Moment. Ist der Fuß einmal verletzt wirken sich die Folgekrankheiten eines über Jahre ungenügend eingestellten Diabetes aus. Die Schädigung der Nerven (diabetische Neuropathie) und der Blutgefäße (diabetische Angiopathie) spielen dabei die wichtigste Rolle.

                     

  •     33% der diabetischen Fußsyndrome (DFS) entstehen durch neuropathische Schäden.
  • 20 % der diabetischen Fußsyndrome treten durch angiopathische Schäden auf.
  • Bei 40 % der Fälle konnten sogar beide Faktoren nachgewiesen werden.
  • Ca 50% der Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) / Diabetikerfüßen sind zusätzlich an einer koronaren Herzerkrankung (KHK) und an einer diabetische Nierenerkrankung (Nephropathie) erkrankt.
  • Bei über 20 % aller Fälle konnten deutliche krankhafte (pathologische) Veränderungen an den Blutgefäßen des Gehirns festgestellt werden.

             


Durch die langfristige erhöhte Glukosekonzentration im Blut (chronische Hyperglykämie) werden viele Stoffwechselprozesse im Körper gestört. Die Hyperaktivität des Enzyms Proteinkinase C greift den Gerinnungsprozess und wichtige Reparaturmechanismen innerhalb einer Zelle an. Die überschüssige Glukose bindet im Blut an Eiweiße (z.B. HbA1c) und stört damit deren Funktion. Aggressive Nebenprodukte chemischer Reaktionen im Organismus führen zu Schädigungen der Blutgefäßwänden und zur Entstehung arteriosklerotischer Veränderungen. Die Nervenzellen selbst werden in ihren Reparationsprozessen und Wachstumsprozessen durch hohe Glukosekonzentrationen im Blut geschädigt.

               

 

                     

Auch die Schädigung der Beinarterien im Sinne einer diabetischen Makroangiopathie ist häufig Ursache für die Entstehung des diabetischen Fußsyndroms (DFS). Erhöhte Blutfettwerte (Hypertriglyzeridämie, Hyperlipoproteinämie) und erhöhte Cholesterinwerte (Hypercholesterinämie) führen zur Ablagerungen (Plaques) an den Gefäßwänden. Diese Plaques führen zu Verengung (Stenosierung) und geben Anlass zur Verstopfung (Thrombose) der Blutgefäße. Sie bewirken eine Versteifung der Gefäßwände, können einreissen damit die Bildung von Blutgerinnseln (Thromben) und Gefäßwandaussackungen (Aneurismen) begünstigen.

               

 

Bei der Entstehung der Mikroangiopathie sind noch viele Fragen offen. Die dünne Wand der kleinen Blutgefäße (

Basilarmembran

) verdickt sich im Rahmen eines Diabetes mellitus, durch Ablagerung von Eiweißsubstanzen. Die Dicke der Basilarmembranen ist stark von der Dauer des Diabetes und der Qualität der Stoffwechseleinstellung und Blutdruckeinstellung abhängig. Bei der diabetischen Netzhauterkrankung des Auges (

Retinopathie

) scheint zusätzlich ein von Blutgefäßen produzierter Wachstumsfaktor eine Rolle zu spielen, welcher die Neubildung von Blutgefäßen anregt.

 

 

 


 

 


 

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