| Behandlungen von Privatpatienten werden nach der Gebührenüberstich für Therapeuten (Gebü.Th) zum 1,6 fachen Satz berechnet Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, arbeite ich nur nach Terminvereinbarung. Einen zeitlichen Vorlauf von 2-3 Wochen sollten Sie bei Ihrer Terminplanung kalkulieren, da aber erfahrungsgemäß immer wieder Termine abgesagt werden, rufe ich Sie selbstverständlich bei einem freien Termin gerne an. Ich bin bemüht die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen, wenn ein Notfall behandelt werden muss, oder die Behandlung unvorhersehbar länger dauert.
Hier noch einige Informationen zur Kostenübernahme der Behandlung: Egal, wie Sie versichert sind, privat oder gesetzlich, die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung .
Wenn Sie Diabetiker sind und von Ihrem Arzt eine Heilmttelverordnung Nr. 13 erhalten haben, dann kann ich die verordneten Leistungen direkt mit jeder gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil von 10 % der Leistung und die Verordnungsgebühr muss jedoch von Ihnen in bar bezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website unter dem Menüpunkt: Info Diabetiker oder weiter unten!
Ob Ihre private Kasse podologische Leistungen, oder Heilpraktiker Behandlungen anerkennt und bezahlt, richtet sich nach Ihren Versicherungsinhalten, diese sind je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich. Privatrezepte werden zum 1/3 Satz der Krankenkassenvergütung berechnet. Bitte informieren Sie sich einfach vorab direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse!
Ich bitte Sie um Verständnis, das ich ohne vorherige Ansicht der Problemstellung, keine Preisangaben geben kann. Ein Beratungstermin ist in Ihrem, wie in meinem Sinne, unabdingbar.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mind. 24 Stunden vorher) müssen wir mit dem aktuellen Behandlungspreises / Kassenleistung in Rechnung stellen.
Podologische Fußpflege auf Heilmittelverordnung Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Seit dem 01.07.2002 ist die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft. Was muss erfüllt werden, damit Sie als Diabetiker mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können? Sie benötigen eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese Heilmittelverordnung muss auf dem Rezeptblatt Muster 13 erfolgen. Alle Behandlungen können nur am Fußstadium "Wagner 0" verordnet werden. Ihre Eigenleistung (Zuzahlung) als Patient beträgt 10% des Behandlungspreises Wenn Sie eine Verordnung erhalten, muss die erste Behandlung in meiner Praxis innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Die sogenannte Praxisgebühr von 10,00 EUR, die Ihr Arzt seit 2004 erheben muss, heißt in der podologischen Beispiel: Verordnung über 3x podologische Komplexbehandlung beider Füße. Ihre Zuzahlung: 10,00 € Verordnungsgebühr (Rezeptgebühr) zuzüglich 10% der Kosten für drei podologischen Komplexbehandlung Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen Sie in meiner Praxis Ihren Befreiungsausweis vorlegen! Die gesamte Behandlung ist dann für Sie kostenlos. Lassen Sie sich sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgeverordnung 3 podologische Komplexbehandlungen verordnen, damit Ihr Arzt sich zwischenzeitlich von dem Zustand Ihrer Füße überzeugen kann. |
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