Behandlungen von Privatpatienten werden nach der Gebührenüberstich für Therapeuten (Gebü.Th) zum 1,6 fachen Satz berechnet


Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, arbeite ich nur nach Terminvereinbarung.

Einen zeitlichen Vorlauf von 2-3 Wochen sollten Sie bei Ihrer Terminplanung kalkulieren, da aber erfahrungsgemäß immer wieder Termine abgesagt werden, rufe ich Sie selbstverständlich bei einem freien Termin gerne an.

Ich bin bemüht die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen, wenn ein Notfall behandelt werden muss, oder die Behandlung unvorhersehbar länger dauert.

 

 

Hier noch einige Informationen zur Kostenübernahme der Behandlung:

Egal, wie Sie versichert sind, privat oder gesetzlich, die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung .



 

Wenn Sie Diabetiker sind und von Ihrem Arzt eine Heilmttelverordnung Nr. 13 erhalten haben, dann kann ich die verordneten Leistungen direkt mit jeder gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, der gesetzlich vorgeschriebene    Eigenanteil von 10 % der Leistung und die Verordnungsgebühr muss jedoch von Ihnen in bar bezahlt werden.  

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website unter dem Menüpunkt: Info Diabetiker oder weiter unten!

 

Ob Ihre private Kasse podologische Leistungen, oder Heilpraktiker Behandlungen anerkennt und bezahlt, richtet sich nach Ihren Versicherungsinhalten, diese sind je nach abgeschlossenem Tarif  unterschiedlich. Privatrezepte werden zum 1/3 Satz der Krankenkassenvergütung berechnet.

Bitte informieren Sie sich einfach vorab direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse!


    

Ich bitte Sie um Verständnis, das ich ohne vorherige Ansicht der Problemstellung, keine Preisangaben geben kann.

Ein Beratungstermin ist in Ihrem, wie in meinem Sinne, unabdingbar.

     

 

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mind. 24 Stunden vorher) müssen wir mit dem aktuellen Behandlungspreises / Kassenleistung in Rechnung stellen.
Wir arbeiten in einem Bestellsystem, d.h. dass wir für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde reservieren. Es ist notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, gleich, aus welchen Gründen, auch Krankheit, privat berechnet werden.

 

Podologische Fußpflege auf Heilmittelverordnung

Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen mit ihrer Krankenkasse abrechnen.

Seit dem 01.07.2002 ist die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft. 
 
Jedoch können nur zugelassene Praxen diese Leistung abrechnen. Um eine Krankenkassenzulassung zu bekommen benötigt man eine Genehmigung, die folgende Kriterien beinhaltet: Der Therapeut muss nach § 1 des Podologen Gesetzes eine Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Des weiteren muss die Praxis bestimmte Qualitäts- und Strukturmerkmale aufweisen. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sollen in erster Linie der Qualitätssicherung sowie der strikten Einhaltung der Hygienevorschriften dienen. Diese Voraussetzungen werden von uns erfüllt.


Was muss erfüllt werden, damit Sie als Diabetiker mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können?


Sie benötigen eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese    Heilmittelverordnung muss auf dem Rezeptblatt Muster 13 erfolgen.

Alle Behandlungen können nur am Fußstadium "Wagner 0" verordnet werden.  
   ("Wagner 0“ = geschlossene Haut,  keine Verletzungen)



Ihre Eigenleistung (Zuzahlung) als Patient beträgt 10% des  Behandlungspreises

Wenn Sie eine Verordnung erhalten, muss die erste Behandlung in      meiner Praxis innerhalb von 28 Tagen erfolgen.
Wenn nicht, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Verordnung mit  aktuellem Datum!

Die sogenannte Praxisgebühr von 10,00 EUR, die Ihr Arzt seit 2004 erheben muss, heißt in der podologischen 
Praxis "Verordnungsgebühr" und muss pro Heilmittelverordnung bei mir einmal bezahlt werden. Das bedeutet, wenn 
Ihnen Ihr Arzt auf einer Verordnung  3 mal podologische Komplexbehandlung verordnet, müssen Sie  10,00 EUR
Verordnungsgebühr zuzüglich der 10% Eigenanteil pro Behandlung bezahlen. 

Beispiel:

Verordnung über 3x podologische Komplexbehandlung beider Füße. 

Ihre Zuzahlung:

10,00 € Verordnungsgebühr (Rezeptgebühr) zuzüglich 10% der Kosten für drei  podologischen Komplexbehandlung Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen Sie in meiner Praxis Ihren Befreiungsausweis vorlegen! Die gesamte Behandlung ist dann für Sie kostenlos. Lassen Sie sich sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgeverordnung 3 podologische Komplexbehandlungen verordnen, damit Ihr Arzt sich zwischenzeitlich von dem Zustand Ihrer Füße überzeugen kann.

 

 

 


 

 


 

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